Wo nicht nur der Müll stinkt...
Die Höhe der gemeindlichen Müllgebühren muss gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) spätestens alle 4 Jahre neu berechnet werden und den Gebührenzahlern durch einen Bescheid mitgeteilt werden. Das klappt in der Gemeinde Kirchseeon schon seit Jahren nicht. Bereits 2010 stellte deshalb der Kommunale Prüfungsverband (BKPV) Bürgermeister Ockel und seinem Kämmerer Robert Ess ein schlechtes Zeugnis aus, als er nach der Prüfung der gemeindlichen Müllgebühren feststellte: „Ein Kalkulationszeitraum ist aus der Gebührenbedarfsermittlung für die Abfallentsorgung nicht ersichtlich. Gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG soll der Kalkulationszeitraum maximal vier Jahre umfassen. Künftig sollte ein Bemessungszeitraum festgesetzt werden.“
In seinem Beschluss vom 9.8.2010 nahm der Gemeinderat einstimmig die „Prüfungsbemerkung Nr. 12 b sowie deren Behandlung durch die Verwaltung zur Kenntnis“, nachdem die Gemeindeverwaltung erklärt hatte: “Die Müllgebühren wurden letztmalig zum 01.07.2008 kalkuliert. Ein Kalkulationszeitraum wurde damals explizit nicht festgeschrieben. ... Somit müssen spätestens zum 01.07.2012 die Müllgebühren neu kalkuliert werden. Künftig wird ein Bemessungszeitraum festgesetzt.“
Eine Kontrolle, ob denn die Gemeindeverwaltung um Bürgermeister Ockel den Forderungen des BKPV und der Beschlusslage tatsächlich nachgekommen ist, unterließ der Gemeinderat jedoch. Dieses Vertrauen in die Verwaltung war aber nicht gerechtfertigt, denn auch im Jahr 2013 hatte Kämmerer Robert Ess immer noch keine neuen Müllgebühren berechnet, obwohl die Vorperiode 2008-2012 schon seit mehr als 1 Jahr abgelaufen war und mit einem Müllgebührenüberschuss von rund 100.000 EUR abgeschlossen wurde. Das KAG schreibt zwingend vor, dass Gebührenüberschüsse der Vorperiode unverzüglich an die Gebührenschuldner zurückzuzahlen sind – Bürgermeister Ockel und Kämmerer Ess wollten aber das Geld nicht herausrücken.
Ende 2013 war immer noch nichts passiert, obwohl inzwischen der Landkreis seine den Gemeinden verrechnete Entsorgungsumlage gesenkt hatte und zahlreiche Gemeinden im Landkreis dies zum Anlass genommen hatten, ihrerseits ihre gemeindlichen Müllgebühren zu senken (wegen einer wohl rechtlich unzulässigen, absichtlichen Überdeckung in der Kalkulation der Entsorgungsumlage des Landkreises von rund 1,5 Mio. EUR wäre zudem eine weitere Senkung der Entsorgungsumlage geboten). In Kirchseeon stellte sich die Verwaltung aber weiterhin taub.
Bürgermeister Ockel teilte am 21.01.2014 auf eine Anfrage lediglich mit, dass es wegen angeblicher Personalengpässe zu Verzögerungen gekommen sein und er hoffe, dass es zum 01.07.2014 eine neue Müllgebührenkalkulation gibt.
Im April 2014 stellte dann das Landratsamt Ebersberg fest: „Zweifelsohne steht die Gemeinde im Verzug, eine neue Gebührenkalkulation vorzunehmen und eine neue Satzung inklusive neuer Bescheide zu erlassen.“
Der 1. Juli 2014 ist schon lange vorbei, aber eine neue Müllgebührenkalkulation und neue Müllgebührenbescheide gibt es bislang ebenso wenig wie die überfällige Müllgebührensenkung.
Die Behauptung von Bürgermeister Ockel, dass angebliche Personalengpässe es der Gemeindeverwaltung seit vielen Jahren unmöglich machten, die Müllgebühren neu zu kalkulieren und die angefallenen Überschüsse sowie die Senkung der Entsorgungsumlage des Landkreises auch an die Kirchseeoner Müllkunden weiterzugeben, ist erkennbar vorgeschoben. Tatsächlich steckt hinter der Weigerung einer Neukalkulation wohl eher einer der altbekannten Grundsätze der Kirchseeoner Gemeindeverwaltung, nämlich Überschüsse aus dem Müll- oder auch dem Wassergebührenaufkommen (hier mehrere Hunderttausende EUR seit 1999) nicht etwa – wie es das KAG fordert – an die Kunden zurückzuzahlen, sondern das Geld der Gebührenzahler einzubehalten und damit eines der vielen Haushaltslöcher zu stopfen oder unter Missachtung des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aus dem Fenster zu werfen – so wie beim doppelt so teuer wie geplant vergebenen Umbau des Wertstoffhofs.
Udo and Robert, we want our money back!
Dieser Artikel ist eine fortgeschriebene Fassung der in der Zeitschrift "Der Oberbayer", Heft September 2014, erschienenen Erstversion. Artikel mit lokalem Bezug aus dieser Zeitschrift werden mit ein paar Wochen Verzögerung an dieser Stelle abgedruckt. Den Beitrag in der aktuellen Ausgabe finden Sie auf der Seite https://www.kirchseeon-intern.de/der-oberbayer.htm oder auf "Der Oberbayer"