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Wissenswertes aus und über Kirchseeon

November 2014
Winter 2012: Wieder einmal Land unter im Moos
Winter 2012: Wieder einmal Land unter im Kirchseeoner Moos

Auf schwankendem Boden

In der Oktober-Ausgabe von kirchseeonerleben wurde über die 700 m lange Rohrleitung berichtet, die die öffentlich-rechtliche Wassergenossenschaft zur Entwässerung des Kirchseeoner Mooses in den 1920er Jahren von Oster­seeon nach Pötting baute, um rund 75 Hektar Moos trockenzulegen.

Die Entwässerung geschah in Unkenntnis der biologischen und physikalischen Grundlagen des Mooses. Zwar konnte der Grundwasserstand gesenkt werden, aber gleichzeitig sackte dadurch die stark wasserhaltige Moorschicht in sich zusammen, so dass weder eine Torfgewinnung noch eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen möglich wurde. Daher erlahmte bald darauf das Interesse der Wassergenossenschaft an der weiteren Erfüllung der ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben.

Die Regierung von Oberbayern hatte aus Sicherheitsgründen bereits 1937 ein allgemeines Bauverbot im Moos erlassen. An dessen Durchsetzung hatten aber offensichtlich weder das Landrats­amt, noch die Gemeinde Interesse; daher siedelten sich trotz des Bauverbots während des Kriegs und danach immer mehr Menschen im Moos an.

Da aber die Wassergenossenschaft pflichtwidrig die Entwässerungsgräben nicht mehr unterhielt, verschlammten diese, das Wasser floß nicht mehr ab, sondern staute sich überall und setzte die Straßen und oft auch Gebäude (ein Zeitungsbericht aus dem Jahr 1948 spricht von „Elendsquartieren“) unter Wasser.

Um diese auch hygienisch untragbaren Zustände zu verbessern, versuchten das Wasserwirtschaftsamt München zusammen mit der Gemeinde Kirchseeon unter Bürgermeister Egger im Jahr 1953, diese Wassergenossenschaft wieder handlungsfähig zu machen. Die Genossenschaft wurde in einen öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverband mit der Bezeichnung „Wasserverband Kirchseeoner Moos“ umgewandelt, es wurde eine neue Satzung erstellt, ein Vorstand gewählt sowie die von den Grundstückseigentümern im Moos zu zahlenden Beiträge festgelegt. Alle Grundstückseigentumer im Moos waren und sind zwangsweise sog. dingliche Mitglieder in dem Verband, der eine Behörde ist (die gleiche Rechtsform haben auch die Wasserbeschaffungsverbände Eglharting und Buch).

Ob daraufhin auch nur einer der Grundeigentümer im Moos jemals seine Beiträge bezahlt hat, ist nicht bekannt. Jedenfalls hat der Wasserverband seine hoheitlichen Aufgaben nie erfüllt und schon nach wenigen Jahren schlief alles wieder ein. Obwohl also die Grundeigentümer im Moos selbst die finanziellen Konsequenzen aus der weitgehend unzulässigen Bebauung des Mooses („Schwarzbauten“) und der Zwangsmitgliedschaft in ihrem Entwässerungsverband hätten tragen müssen, wurden statt dessen jahrzehntelang immer wieder finanzielle und materielle Forderungen an die Gemeinde gestellt.

Versäumnisse sind auch dem Landratsamt vorzuwerfen. Denn das Landratsamt als Aufsichtsbehörde des Wasserverbands hätte – statt wegzuschauen - dafür sorgen müssen, dass der Verband wieder handlungsfähig wird und seine Pflicht zu Regulierung der Entwässerung erfüllt. Daher drängte die Regierung von Oberbayern Anfang der 1990er Jahre das Landratsamt, klare Verhältnisse zu schaffen und den Verband aufzulösen, damit die Zuständigkeit für Entwässerungsgräben im Moos formal auf die Gemeinde übergehen kann. Das Landratsamt blieb aber weiterhin untätig, sondern drängte die Gemeinde, freiwillig die Übernahme der Unterhaltspflichten zu erklären, was die Gemeinde dann auch tat – ein Gemeinderatsbeschluß dazu ist aber nicht bekannt.

An der Rechtswirksamkeit dieser freiwilligen Übernahme der Kompetenzen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft durch die Gemeinde äußerte nicht nur die Regierung von Oberbayern Zweifel: „Die Gemeinde muß sich sonst u.U. entgegenhalten lassen, daß sie Aufgaben wahrnimmt, für die ihre Zuständigkeit zumindest äußerst fraglich ist.“ Das heißt, es bestehen Zweifel, ob die Gemeinde überhaupt Gelder für den Unterhalt der Entwässerungskanäle im Moos ausgeben durfte und darf.

Daher läuft derzeit eine Prüfung durch die Regierung von Oberbayern, ob die Übernahme der Unterhaltspflichten seitens der Gemeinde rechtsmäßig erfolgt ist, ob die über 300 Grundstücksbesitzer im Moos womöglich zur Erstattung der durch die Gemeinde in der Vergangenheit getätigten Unterhaltsausgaben in Regreß genommen werden müssen oder ob gar das Landratsamt wegen Verletzung seiner Amtspflichten heranzuziehen ist.

Dieser Artikel ist eine fortgeschriebene Fassung der in der Zeitschrift "Der Oberbayer", Heft November 2014, erschienenen Erstversion. Artikel mit lokalem Bezug aus dieser Zeitschrift werden mit ein paar Wochen Verzögerung an dieser Stelle abgedruckt. Den Beitrag in der aktuellen Ausgabe finden Sie auf der Seite https://www.kirchseeon-intern.de/der-oberbayer.htm oder auf "Der Oberbayer"