Gesundes Wohnen und Lernen im Lärm?
In der Juli-Ausgabe von kirchseeonerleben warnten der Vorsitzende der SPD-Gemeinderatsfraktion Thomas Kroll und der ehem. SPD-Ortsvorsitzende und ehem. Gemeinderat Alfred Daum in einem Leserbrief eindringlich vor den gesundheitlichen Gefahren des Verkehrslärms. Die im Leserbrief zutreffend beschriebenen wissenschaftlichen Erkenntnisse stehen in merkwürdiger Diskrepanz zum tatsächlichen Handeln der Verantwortlichen in Kirchseeon, denn aufmerksamen Kirchseeonern wird nicht entgangen sein, dass in jüngster Zeit vermehrt Wohnhäuser unmittelbar an der B304 oder der Bahnlinie geplant, genehmigt und errichtet wurden. Eine unvollständige Liste:
- Wohnhaus an der Bahnlinie unmittelbar nördlich des Eglhartinger Bahnhofs (fertiggestellt)
- Wohnhaus an der B304 an der Parkstraße (fertiggestellt)
- Am 10. März 2014 erteilte Marktgemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 19 Wohnungen in der Münchner Straße 45 an der B304 (ehem. Hutterer)
- Am 30. Juni 2014 erteilte der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohngebäudes mit 36 Wohnungen auf dem Grundstück des ehemaligen Autohauses (vormals Fa. Birkmaier) in der Münchner Straße 61 (B304/Ecke Werkstrasse)
Das Baugesetzbuch verlangt, dass eine Baugenehmigung nur dann erteilt werden darf, wenn “gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ gewährleistet sind. Nach Auffassung des VGH München (B. v. 02.12.2010, Az. 15 ZB 08.1428) sind diese „gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ nicht mehr gegeben, wenn – wie an den oben erwähnten Gebäuden - die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung weit überschritten werden. Auch der Einbau von Schallschutzfenstern ändert nach Auffassung des Gerichts daran nichts, denn es könne den Bewohnern von Wohnhäusern nicht zugemutet werden, die Fenster grundsätzlich geschlossen zu halten oder sich ausschließlich auf eine kurzzeitige Stoßlüftung zu beschränken.
Bedenklich ist auch, dass von den Fassaden geplanten Mehrfamilienhäuser in der Münchner Straße 45 und 61 der Straßenlärm der B304 auf die Wohngebäude der gegenüberliegenden Straßenseite reflektiert würde, was dort zu einer Verdopplung der ohnehin schon unzumutbar hohen Lärmbelastung führen würde; die dortigen Wohnhäuser wären dann einem Lärm ausgesetzt, der dem von 30-40.000 Fahrzeugen entspräche. In einem vergleichbaren Fall hat das OVG Lüneburg (B. v. 10.03.2014; Az. 1 MN 209/13) einen Bebauungsplan wegen solcher Reflexionen außer Vollzug gesetzt.
Trotz dieser Probleme wurde von der Gemeindeverwaltung in allen Fällen die gemeindliche Zustimmung erteilt. Man kann sich daher des Eindrucks nicht erwehren, dass die Entscheidungsträger in dieser Gemeinde die finanziellen Interessen von Investoren entgegen ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht höher gewichten als den Schutz der Gesundheit ihrer (künftigen) Mitbürger. Es überzeugt auch nicht, wenn argumentiert wird, dass man dringend preisgünstigen Wohnraum schaffen müsse: haben Menschen, die finanziell weniger leistungsfähig sind, keinen Anspruch auf „gesunde Wohnverhältnisse“? Oder anders gefragt: müssen finanziell Schwächere mit ihrer Gesundheit bezahlen, wenn sie in Kirchseeon wohnen wollen?
Die Missachtung der Fürsorgepflicht, die sich unmittelbar aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ableitet, hat in dieser Gemeinde eine jahrzehntelange Tradition und hat zu den heutigen untragbaren Zuständen an der B304 und an der Eisenbahnlinie geführt.
Leider scheinen der Bürgermeister und die Gemeinderäte nicht lernfähig oder lernwillig zu sein, denn die aktuellen Pläne für die Errichtung eines Kinderhauses zwischen B304 und Münchner Straße, für den Bau einer Musikschule unmittelbar neben den Eisenbahngleisen und für die Aufstockung des Schulgebäudes an der Ecke B304/Münchner Straße zeigen, dass keine Bedenken bestehen, selbst Kinder und Jugendliche dem Verkehrslärm auszusetzen.
Sicherlich ist es auch den Autoren des eingangs erwähnten Leserbriefs - der eine Erzieher, der andere Lehrer von Beruf - bekannt, dass in zahllosen wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen wurde, dass Verkehrslärm die Konzentrationsfähigkeit und das Lernvermögen von Kindern mindert. Wer kann es verantworten und den Eltern derjenigen Kinder, die diese Einrichtungen besuchen sollen, erklären, dass die Gemeinde solche Einrichtungen ausgerechnet an den am stärksten mit Verkehrslärm belasteten Plätzen im Ort errichten bzw. erweitern will und dadurch die Lern- und Lebenschancen unserer Kinder - und damit der nächsten Generation - gefährdet?
Dieser Artikel ist eine fortgeschriebene Fassung der in der Zeitschrift "Der Oberbayer", Heft August 2014 erschienenen Erstversion. Artikel mit lokalem Bezug aus dieser Zeitschrift werden mit ein paar Wochen Verzögerung an dieser Stelle abgedruckt. Den Beitrag in der aktuellen Ausgabe finden Sie auf der Seite https://www.kirchseeon-intern.de/der-oberbayer.htm oder auf "Der Oberbayer".